29.03.2024

Bootshausumlage

Übersicht

1. Was ist die Bootshausumlage?

Gemäß der Beitragsordnung ist die Umlage für den Erhalt des Bootshauses und deren Anlagen zu entrichten.

2. Wer muss die Umlage entrichten?

Alle Mitglieder im Alter von 18 Jahren bis 65 Jahren.

 

3. Höhe der Umlage?

80 Euro

4. Kann ich ersatzweise Arbeitsstunden leisten, wenn ich die Umlage nicht in Euro bezahlen möchte?

Ja, man kann die Umlage auch mit Arbeitsstunden abgelten. Pro Arbeitsstunde werden 13,33 Euro gutgeschrieben. Um die ganze Umlage abzuarbeiten müssen somit 6 Arbeitsstunden erledigt werden. 

5. Wie kann ich Arbeitsstunden leisten?

Die Arbeiten kann man bei unserem Bootshauswart Lars Göbels persönlich oder per E-Mail unter Bootshauswart@djk-ruhrwacht.de erfragen.

Ihr könnt dann mit Ihm individuell absprechen wie Ihr eure Arbeitsstunden erledigen könnt.

Bitte keine Arbeiten auf eigene Verantwortung durchführen.

Arbeitsstundenzettel